Alles über das maximal zulässige Gesamtgewicht (zGG)

[Update: 23.09.2023] Als maximal zulässiges Gesamtgewicht wird das Gewicht, dass ein Fahrzeug inklusive Zuladung maximal wiegen darf, bezeichnet. Die fachlich korrekte Bezeichnung für das zulässige Gesamtgewicht ist in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung zu finden und wird dort als „technisch zulässige Gesamtmasse in kg“ bezeichnet. Doch wie setzt sich das zulässige Gesamtgewicht zusammen? Das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässige Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht des Fahrzeugs und der maximalen Zuladung zusammen. Hat ein Fahrzeug beispielsweise ein Leergewicht von 1.000 kg und beträgt die maximale Zuladung 500 kg, dann ergibt sich folglich ein zulässiges Gesamtgewicht für dieses Fahrzeug von 1.500 kg.

Wo finden Sie Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht bzw. zur zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs?

Die zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs, ob Auto oder Wohnwagen, finden Sie immer im Fahrzeugschein, welcher korrekterweise als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezeichnet wird. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs ist dort unter Punkt F.1. angeführt.

In der Zulassungsbescheinigung sind jedoch keine Angaben zur maximalen Zuladung zu finden. Diese muss separat berechnet werden. Um die maximale Zuladung zu berechnen, nehmen Sie einfach das Leergewicht des Fahrzeugs, welches unter Punkt G gefunden werden kann und ziehen dieses vom zulässigen Gesamtgewicht (Punkt F.1.) ab. Auf diese Art und Weise können Sie ganz einfach die maximale Zuladung ermitteln. Hier ein Beispiel: Ein Fahrzeug verfügt über ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.040 kg und ein Leergewicht von 1.565 kg. Somit ergibt sich für dieses Fahrzeug eine maximale Zuladung von 475 kg.

Abweichungen müssen beachtet werden!

Oft kann es aber auch vorkommen, dass das tatsächliche Leergewicht des Fahrzeugs von dem im Fahrzeugschein angegebenen Leergewicht abweicht. Daher sollten vor allem Gespannfahrer ihren Pkw oder Wohnwagen auf einer speziellen Waage wiegen lassen, um das Gespann nicht zu überlasten.

Zuladung bei Wohnwagen

Im Gegensatz zu einem Pkw sind bei den meisten Wohnwagen oder Anhängern keine Einträge zum Leergewicht im Fahrzeugschein vorhanden. Da zur Berechnung der maximalen Zuladung aber das Leergewicht vom maximal zulässigen Gesamtgewicht abgezogen werden muss, lässt sich die maximale Zuladung bei einem Wohnwagen nicht anhand der Fahrzeugpapiere berechnen. Um ein exaktes Leergewicht des Wohnwagens zu erhalten, müssen Sie das Fahrzeug komplett leer wiegen lassen. Nur auf diese Weise können Sie das Leergewicht und in weiterer Folge die maximale Zuladung ermitteln.

Wie können Sie einen Wohnwagen wiegen?

Um einen leeren Wohnwagen schnell und günstig abwiegen zu können, sollten Sie am besten zur nächsten Abfalldeponie oder zum nächsten Baustoffhändler fahren. Vor Ort sollten Sie sich aber auf jeden Fall über die Genauigkeit der Waage informieren, um später keine böse Überraschung zu erleben. Die meisten Waagen, die für Werkstoffe eingesetzt werden, zeigen das Gewicht nämlich nur in 20, 40 oder 50 kg Schritten an. Daher kann bei einer wenig genauen Waage das Leergewicht schnell um einige Kilogramm abweichen, weshalb die maximale Zuladung wieder nicht exakt berechnet werden kann.

Sicherer ist es natürlich dann, wenn sie eine Firma aufsuchen, die über eine geeichte Fahrzeugwaage verfügt. Sie können Ihren Wohnwagen aber auch zu Hause wiegen. Dazu finden Sie im Fachhandel verschiedene Waagen, die zwischen 100 und 150 Euro kosten. Viele Anbieter bieten Waagen für Wohnwagen bzw. Caravans an, welche sich speziell zur Berechnung des tatsächlichen Leergewichts eignen.

Das zulässige Gesamtgewicht beim Wohnwagen erhöhen, sonst fällt die Zuladung gering aus: Viele Camper kennen das Problem, dass die Zuladung beim Wohnwagen zu gering ausfällt. Gerade bei älteren Modellen ist dies der Fall. Sie wurden meist mit vielen Extras aufgerüstet, sodass sie auch ohne Urlaubsgepäck schon an der maximal zulässigen Gesamtmasse kratzen. Somit haben sie kaum noch Reserven für Gepäck, Vorzelt oder anderes Equipment, wie beispielsweise Fahrräder.

Wie können Sie etwas Gewicht sparen?

  1. Fahren Sie am besten mit einem leeren oder fast leeren Wassertank.
  2. Wechseln Sie in jedem Fall auf Gasflaschen aus Alu.
  3. Laden Sie schweres Gepäck immer ins Zugfahrzeug.
  4. Transportieren Sie Fahrräder auf dem Autodach und nicht im Wohnwagen.

Sollten alle Maßnahmen nicht helfen und der Wohnwagen immer noch an der Grenze zur Überladung stehen, dann sollten Sie darüber nachdenken, den Wohnwagen auflasten zu lassen.

Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)

  • Definition: Maximale Belastbarkeit eines Fahrzeugs, inkl. Anhänger und Zuladung.
  • Eintragung: Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld „F. 1“.
  • Berechnung: Zusammensetzung aus Leergewicht + Zuladung (Insassen, Gepäck, Anbauteile, Zubehör usw.)

Verständnis und Details

  • Zulässige Gesamtmasse: Maximal erlaubtes Gewicht im beladenen Zustand.
  • Leergewicht: Gewicht des Autos ohne Fahrer, aber fahrbereit.
  • Zulässiges Gesamtgewicht Lkw: Gleiche Definition bezogen auf Lkws.
  • Anhängerlast: Tatsächliches Gewicht des Anhängers (Achslast + Stützlast), nicht dessen zulässiges Gesamtgewicht.
  • Zuladung beinhaltet: Gepäck, Mitfahrer, Haustiere, Haushaltsgegenstände, Mobiliar, Fahrräder.
  • Wichtige Unterscheidung: zGG (Zulässiges Gesamtgewicht) vs. tatsächliches Gewicht.

Praktische Hinweise

  • Erhöhung des zGG: Ergänzen oder Ersetzen von Federn, ggf. Anpassung von Felgen/Reifen, Eintragung beim Straßenverkehrsamt.
  • Reduzierung des zGG: Möglich, aber eingeschränkt (min. 125 % des eingetragenen Leergewichts). Antrag bei Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, GTÜ, DEKRA).
  • Eintragungen im Fahrzeugschein:
    • F. 1: zulässiges Gesamtgewicht
    • F. 2: Im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse
    • G: Leergewicht des Fahrzeugs.

Zulässiges Gesamtgewicht von Autos: Was Sie wissen müssen

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs gibt an, wie schwer ein Auto maximal sein darf, inklusive aller Insassen, Gepäck und eventuellen Anhängern. Es ist eine wichtige Angabe, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Überladungen zu vermeiden.

Wie berechnet sich das zulässige Gesamtgewicht?

Das Gesamtgewicht eines Autos setzt sich aus dem Leergewicht und der Zuladung zusammen. Die Zuladung beinhaltet unter anderem das Gewicht der Insassen, des Gepäcks, eventueller Dachkoffer oder Fahrzeuge am Heck. Das maximal zulässige Gesamtgewicht eines Autos ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Buchstaben F zu finden.

Einige wichtige Punkte zum Thema:

  • Das Leergewicht definiert das Gewicht des Autos ohne Fahrer, aber inklusive aller Anbauteile und des Zubehörs.
  • Der Bußgeldkatalog zur Überladung sieht eine Toleranzgrenze von 5 Prozent vor. Wird diese überschritten, können Bußgelder zwischen 10 und 235 EUR anfallen. Bei erheblicher Überladung kann es sogar zu Strafen von bis zu 425 EUR kommen.
  • Bei der Frage der Anhängelast ist zu beachten, dass stets das tatsächliche Gewicht des Anhängers gemeint ist, nicht dessen zulässiges Gesamtgewicht.
  • Es ist möglich, das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs zu erhöhen (Auflastung) oder zu reduzieren (Ablastung). Dies kann durch den Austausch von Fahrzeugteilen und eine anschließende Eintragung beim Straßenverkehrsamt erfolgen.

Zusammengefasst ist das zulässige Gesamtgewicht ein entscheidender Faktor, um die Sicherheit im Straßenverkehr sicherzustellen. Überladungen können zu gefährlichen Situationen führen und sollten stets vermieden werden. Es ist wichtig, sich regelmäßig über das aktuelle Gewicht seines Fahrzeugs im Klaren zu sein, insbesondere wenn man mit viel Gepäck oder Anhängern unterwegs ist.

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