Tuning-Papiere: ABE, Teilegutachten, EG-Genehmigung!

Das Tuningglück ist auch abhängig von einer Vielzahl von speziellen Belegen. Wenn die benötigten Papiere nicht vorhanden sind, kann schnell der Versicherungsschutz und sogar die Zulassung des Fahrzeugs erlöschen. Im Bereich des Tunings gibt es für die unterschiedlichen Tuning-Bauteile auch unterschiedliche Vorschriften. Oftmals reichen die sogenannte EG-Typengenehmigung, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und das Teilegutachten für die Fahrzeugteile aber aus. Andere Teile können dagegen nur mit einer Einzelabnahme von einer anerkannten Prüforganisation wie DEKRA, TÜV, KüS und Co. legal am Fahrzeug genutzt werden. Aber wo liegt der Unterschied? Und wie können Sie wissen, welche Bescheinigung Sie für welches Bauteil benötigen? Im folgenden Ratgeber erhalten Sie die Antworten auf diese Fragen und noch viel mehr.

ABE, Teilegutachten, EG-Genehmigung

Wofür benötige ich die Teilegutachten?

  • Ein Teilegutachten ist der Beweis dafür, dass die Tuningmaßnahmen am Fahrzeug der Zulassungsverordnung von Fahrzeugen entsprechen. Damit die Veränderungen am Fahrzeug in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden können, müssen diese der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden.

Wie komme ich an das Teilegutachten?

  • Dieses Gutachten wird von anerkannten Prüforganisationen, wie z. B. TÜV, ausgestellt.

Was wird bei dem Teilegutachten kontrolliert?

  • Beim Teilegutachten wird – anders als bei der Hauptuntersuchung – nicht das komplette Fahrzeug untersucht, sondern nur die veränderten Teile.

Wofür ist das Teilegutachten wichtig?

Dieses Gutachten hat beim Tuning eine besondere Bedeutung. Wird beim Tuning ein Fahrzeugteil eingebaut, das ein Teilegutachten benötigt, ist es in der Regel nötig, die professionelle Bewertung einer Prüforganisation einzuholen. Über die Zulässigkeit der baulichen Maßnahmen entscheidet dann die Prüforganisation im Einzelfall. Nach dem Einbau muss das Teilegutachten zur Abnahme mit vorgelegt werden. Beides wird von der Prüforganisation begutachtet. Sollten Sie den Einbau nicht überprüfen lassen, obwohl es notwendig wäre, wird ihre Betriebserlaubnis vom Fahrzeug erlöschen. Dabei ist es egal, ob die Tuningmaßnahmen an sich erlaubt sind oder nicht.

Die Funktionsfähigkeit der neuen Komponenten muss zudem auch geprüft werden. Die Abnahme der Tuningmaßnahmen erfolgt dann über eine Prüforganisation wie DEKRA, TÜV, GTÜ und Co. Werden die baulichen Maßnahmen von den Prüfern abgenommen, dann werden diese im Regelfall in ein Prüfzeugnis eingetragen. Dieses müssen sie zusammen mit ihren Fahrzeugpapieren immer mit sich führen. Wenn sie die Papiere bei einer Kontrolle nicht vorlegen können, ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug hinfällig.

Teilegutachten – Was wird kontrolliert?

Anders als bei einer Hauptuntersuchung wird nicht das komplette Fahrzeug kontrolliert. Stattdessen werden ausschließlich die Maßnahmen des Tunings auf folgende Punkte geprüft:

  • Besitz von Teilegutachten
  • Fähigkeit der Funktionen vom neuen Bauteil und dem Fahrzeug nach dem Einbau
  • die Vorgaben und deren Einhaltung
  • Ausstellung vom Prüfzeugnis

Mit dem Zeugnis der Änderungsabnahme gehen Sie zeitnah (muss nicht sofort sein) zur zuständigen Zulassungsstelle und lassen die baulichen Maßnahmen in die Zulassungsbescheinigung eintragen. Wurden die Fahrzeugpapiere dementsprechend vervollständigt, ist ein ständiges Mitführen des Prüfungszeugnisses nicht mehr notwendig. Allerdings sollten Sie natürlich die Fahrzeugpapiere immer mit sich führen. Erst nachdem dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist ihr Fahrzeug mit den baulichen Veränderungen abgesichert und behält die Zulassung und den Versicherungsschutz.

sonstige Bescheinigungen

Ein Teilegutachten ist nicht in jedem Fall notwendig. In vielen Fällen reicht das Vorhandensein von anderen Zeugnissen aus, die beim Kauf der Bauteile beigefügt sind. Insbesondere gehört hierzu die Bauartgenehmigung und die allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. Eine Kombination aus mindestens zwei oder drei Belegen sind in der Regel vonnöten. Eine entsprechende Vorlage der Bescheinigungen ist allerdings nicht immer möglich. Überwiegend trifft das dann beim Tuning zu, wenn nicht nur ein spezielles Bauteil installiert wurde, sondern bei großen Änderungen wie etwa beim Tieferlegen der Karosserie. Im Regelfall benötigen Sie dann eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS). Fragen: Ist für neue Felgen ein Teilegutachten notwendig? Für welche Tuningmaßnahmen benötigen Sie ein Teilegutachten? Wann reichen Belege wie Bauartgenehmigung und ABE aus?

Anhand der Tabelle wird deutlich, dass besonders im Bereich vom Tuning oftmals ABE &  Teilegutachten zusammengehören!

Bau­teil ABE Bau­art­ge­neh­mi­gung Ein­zel­ab­nah­me Tei­le­gut­ach­ten illegal
Sportauspuffanlage
Zusatzscheinwerfer
Sportbremsen
Bul­len­fän­ger aus Metall
Chip­tu­ning/Tuning-Box
Spurverbreiterungen
anderes Ge­trie­be
Sportgurte
Hub­raum­än­de­run­gen
Zubehör-Kot­flü­gel
Rei­fen mit anderen Maßen
geänderte Scheiben (Tönung)
diverse Spoi­ler
geänderte Felgen
Sport­kühlergrill
Sport­lenk­rad
Sport­luft­fil­ter/Air-Intake
Sport­sit­ze/Sitzschienen
geänderte Schürzen
Über­roll­kä­fig

Die allgemeine Betriebserlaubnis – ABE

Eine ABE kann zur Änderungsabnahme führen, laut DEKRA. Für die Abnahme eines Ein- respektive Ausbaus von einer Komponente ist stattdessen ein Teilegutachten notwendig. Die Abkürzung ABE kann dabei irreführend sein, da sie eigentlich für die allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen steht. Jeder einzelne Fahrzeugtyp hat nämlich eine eigene ABE, diese bleibt erhalten von der Erstzulassung bis zur Verschrottung oder der Entziehung. Viele verschiedene Gründe können zu einer Entziehung dieser ABE führen. Dazu gehören auch schwere Mängel, aber auch unzulässige Umbaumaßnahmen. Bei Tunern sind die Umbaumaßnahmen sehr beliebt, doch ohne eine gültige ABE der ergänzten oder getauschten Bauteile, kann die Zulassung für das gesamte Fahrzeug erlöschen. Wer in Verbindung mit Tuning von einer ABE spricht, meint damit eher die Genehmigung der einzelnen Bauteile:

Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.“.(§ 22 Absatz 1 StVZO)

Die Papiere, die den neuerworbenen Ersatzteilen oder dem Kfz-Zubehör beigelegt sein soll, sollten folgende Angaben enthalten:

  • Ist das Bauteil für ihr Fahrzeug zulässig?
    – Wenn nein, ist die Montage unzulässig und die Zulassung ihres Fahrzeugs hinfällig.
  • Welcher Zweck hat das Bauteil?
    – Eine Zweckentfremdung eines Bauteils, wie Kotflügel, Felgen, Scheinwerfer u. a., kann ebenso zu einer Entziehung der Kfz-Zulassung führen.
  • Welche Montage-Bedingungen und Auflagen müssen erfüllt sein?
    – Fragen wie „Müssen weitere Fahrzeugveränderungen durchgeführt werden, damit Sie die ABE behalten?“ oder „Wann darf ein Bauteil nicht montiert werden?“ oder „Benötigt man weitere Belege?“ sind hier ausschlaggebend.
  • Wie muss das Bauteil montiert werden?
    – Bei vielen Anleitungen zum Anbau von Einzelteilen können Hinweise enthalten sein, die besagen, dass eine falsche Montage zu schweren Schäden am Fahrzeug führen kann. In solch einem Fall ist die Hilfe eines Fachmanns angeraten.
Lesen Sie auch:  Fahren ohne Führerschein? Das sind die aktuellen Strafen!

Die Zulässigkeit von Tuningmaßnamen werden nicht durch ein ABE-Gutachten garantiert. Es kann sein, dass unterschiedliche Bauteile überhaupt nicht miteinander verbaut werden dürfen. Stichwort: gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen. Obwohl die entsprechenden ABEs vorhanden sind, kann in solch einem Fall ebenso die Betriebserlaubnis hinfällig sein. Aus diesem Grund sollten Sie sich immer von einem vertrauensvollen Fachmann beraten lassen. In gewissen Fällen ist nämlich ein amtliches Gutachten zusätzlich zur ABE vonnöten.

Die einheitlichen Standards der Bauartgenehmigung!

Nach § 21a StVZO ist durch den Einbau von Autoteilen die Fahrzeugzulassung dann nicht gefährdet, wenn auf den Teilen ein internationales Prüfzeichen angegeben ist. Für einzelne Fahrzeugteile, die nach internationalen Vorgaben gebaut werden müssen, ist eine nationale Bauartgenehmigung (internationale ECE-Genehmigung oder EG-Typgenehmigung) vonnöten. Für alle Mitgliedstaaten der EU sind die Regelungen des Europaparlaments geltend. Für folgende Fahrzeugteile muss eine Bauartgenehmigung vorliegen:

  • die Scheiben vom Fahrzeug
  • die Reifen
  • die Beleuchtungseinrichtung sowie die Beleuchtungsmittel
  • die Sicherheitsgurte
  • Lkw und Pkw Verbindungseinrichtungen.

Eine Montage ist in Deutschland nicht erlaubt, wenn keine zulässige Genehmigung der Fahrzeugteile für Deutschland vorliegt. Bauen Sie diese Teile trotz allem ein, erlöscht die Kfz-Zulassung. Doch wie können Sie erkennen, ob eine notwendige Genehmigung vorliegt? Anders als bei der ABE oder einem Teilegutachten liegt nicht nur ein Gutachten dem Bauteil bei. Stattdessen haben die Bauteile entsprechende Markierungen, die je nach Genehmigungsart variieren:

  • nationale Bauartgenehmigung: Kennzeichnung durch ein nationales Prüfzeichen, zusammengesetzt aus einer Wellenlinie, Buchstaben und Ziffern.
  • internationale Bauartgenehmigung: (§ 21a Absatz 2 StVZO) – Kennzeichnung durch ein „e“ in einem Rechteck (EG-Typengenehmigung) bzw. „E“ in einem Kreis (ECE-Genehmigung) und den Buchstaben für das Land. Die in Deutschland zugelassenen Bauteile haben die Ziffer „1“.

Verändern Sie Fahrzeugteile, die eine Bauartgenehmigung haben, erlischt die Gültigkeit und damit die Zulassung des Gutachtens für das Bauteil! Sollten Sie derart veränderte Bauteile am Fahrzeug verbauen, sind die Zulassung für das gesamte Kfz und der Versicherungsschutz hinfällig.

Wann ist die Notwendigkeit einer Einzelabnahme gegeben?

Nach § 21 StVZO ist die Einzelabnahme immer dann notwendig, wenn es zu einem nicht genehmigten Fahrzeugtyp gehört. Das Prozedere dürfte dem ein oder anderen Tuner bereits bekannt sein. Wurde die Betriebserlaubnis aufgrund von unzulässigen Umbaumaßnahmen entzogen, ist eine Einzelabnahme beim staatlich anerkannten Prüfer notwendig. Die Betriebserlaubnis kann erst dann wieder neu vergeben werden, wenn dieser die Zulässigkeit des Fahrzeugs bescheinigt. Der Prüfer stellt in einem amtlichen Gutachten die Ergebnisse der Prüfung dar. Von der Zulassungsstelle wird dann die Änderung in die Zulassungsbescheinigung eingetragen, sofern es keine Beanstandung gegeben hat.

Erst durch die Eintragung ist ein umfangreicher Umbau am Fahrzeug zulässig.

Sollte Ihr verändertes Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften der StVZO entsprechen, kann eine Nutzungsuntersagung folgen, bis die erforderlichen Nachbesserungen erfolgt sind. Im Tuningbereich ist oftmals eine Einzelabnahme erforderlich, sobald mehr als nur ein Teil verbaut oder entfernt wurde oder größere Umbaumaßnahmen getroffen wurden. Für die Erstellung von Gutachten sollten Sie sich immer nur an staatlich anerkannte Prüforganisationen wenden. Die Einzelabnahme durch den TÜV und Co. muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis.

Was ist die KBA-Nummer?

Die Schlüsselnummer (HSN/TSN) ist dann wichtig, wenn Sie prüfen müssen, ob ein Bauteil für ihren Fahrzeugtyp geeignet ist. KBA steht für das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, was für die zentralen Fahrzeugzulassungen und der Speicherung von Fahrzeug- und Fahrzeugdaten zuständig ist. Häufig findet man in einem Bauteil, das für den Fahrzeugtyp zulässig ist, eine bestimmte Schlüsselnummer. Stimmen die Typnummer des Bauteils mit der Zahl in ihrer Zulassungsbescheinigung überein, können sie sicher sein, dass das Bauteil für ihr Fahrzeug geeignet ist.

So können Sie die KBA-Nummer ermitteln:

Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 also ihrem Fahrzeugschein können Sie die Nummer zur Typgenehmigung entnehmen.

  • im alten Fahrzeugschein: Felder 2. und 3.
  • im neuen Fahrzeugschein: Felder 2.1 und 2.2
  • Die KBA-Nummer ist auch auf Felgen und anderen Bauteilen eingestanzt.

Welche Bußgelder werden bei welchen Verstößen fällig?

Tatbestand Strafe Punkte
Bauartgenehmigung / ABE nicht dabei 10 Euro
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis 50 Euro
… mit Beeinträchtigung der Umwelt 90 Euro
… mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit 90 Euro 1

Reparaturkosten durch Schlaglöcher! Wer zahlt?

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