Tuninginfo: Was darf man am Auto und was darf man nicht

Was ist gutes Tuning und was ist Klischee…? Viele werden bei dem Wort „Tuning“ sofort an brüllende Sportauspuffanlagen, quietschende Reifen oder Fahrer mit Goldkettchen denken. Doch „ordentliches“ Tuning bewegt sich auf einem ganz anderen Niveau! Es beginnt mit tiefergelegten Karosserien, abgedunkelten Scheiben, neuen Alufelgen und alle dem was man individuell nennen kann. Aber SAFE! Absolut im Trend sind dabei Fahrwerke die elektrisch gesteuert werden können und unzählige Einstellmöglichkeiten teils über Handy-App ermöglichen. Und gleich danach kommen die neuen Felgen die längst nicht mehr nur größer sein müssen sondern häufig als ultraleichte Schmiedevariante verbaut sind. Das erkennen auch die Hersteller und so sorgt fast jeder große Anbieter neben den Fahrzeugen auch für ein umfangreiches Repertoire an Zubehör.

Mit Heckspoiler

Spoiler, Unterfahrschutz, einstellbare Fahrwerke, große Kompletträder und optionale Leistungssteigerungen können seit einigen Jahren auch direkt ab Werk bestellt werden. Doch, dass diese Komponenten auf Mainstream-Kunden abgestimmt sind und mit Individualität nur wenig zu tun haben versteht sich von selbst. Also müssen Bauteile von Drittanbietern her! Doch hierbei gilt es darauf zu achten, dass dieses Zubehör von der Polizei, den TÜV, Dekra & Co. Prüfstellen oder auch der Versicherungen nicht ohne weiteres akzeptiert wird. Also sollte man sich vorab erkundigen was man darf und was nicht. Was nützen zig tausende Euro für einen Umbau der dann am Ende nicht erlaubt ist und ordnungsgemäß eingetragen werden kann!?

Prüfstellen und Polizei checken auf Wunsch die Bauteile

Dafür bieten die entsprechenden Prüfstellen und teilweise sogar die Polizei die Möglichkeit das gewünschte Tuningteil zu prüfen ob es erlaubt ist oder nicht. Im Normalfall entstehen hierfür noch nicht einmal Kosten! Und natürlich richtet sich auch alles nach dem Umfang der geplanten Modifikationen. Möchte man zum Beispiel die hinteren Scheiben tönen so reicht in der Regel eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die EG-Betriebserlaubnis die immer mitgeführt werden muss aber das Gutachten oder den Sachverständigen, und damit die Eintragung in die Fahrzeugpapiere, erspart. Dennoch sollte man bedenken, dass auch eine ABE nicht grundsätzlich eintragungsfrei ist. Es handelt sich hierbei nur um ein Teilegutachten und man sollte genau darin lesen ob das genannte Bauteil eintragungspflichtig ist oder nicht.

Gutachten und Einzelabnahmen kosten Geld

Oftmals muss aber ein Sachverständiger den Umbau begutachten und letztendlich abnehmen. Das ist zum Beispiel fast immer dann der Fall wenn ein komplett neues Fahrwerk verbaut wird, eine Rad/Reifen-Kombination eines Drittanbieters gewünscht ist oder eine Sportauspuffanlage (inklusive geänderter Katalysatoren, Downpipe etc.) an das Fahrzeug soll. Doch auch der Einbau von mehreren Tuningteilen die allesamt eine ABE besitzen muss von einem Sachverständigen begutachtet werden wenn sich diese Teile wechselseitig beeinflussen können (z.B. neue Felgen + Distanzscheiben, Lenkrad + Fahrwerk usw.). Immerhin kann es sein das diverse Teile in Kombination miteinander NICHT funktionieren und damit Probleme verursachen.

Lesen Sie auch:  Punkte in Flensburg? Die Onlineabfrage beim Kraftfahrtbundesamt (KBA)!

großes Thema: Chiptuning

Ein ganz besonders wichtiges Kapitel ist das Chiptuning. Mittels elektronischer Eingriffe direkt am Steuergerät oder optionaler Zusatzbox kann das Motor-Management so verändert werden das mehr Leistung erzeugt wird. Grundsätzlich erlischt beim Einbau solcher Komponenten die Betriebserlaubnis da die Änderungen Einfluss auf Geräusch und Abgasemission haben können. Weitere Komponenten wie die Kupplung, die Antriebe oder das Getriebe werden ebenfalls beeinflusst. Die Vorführung inklusive dazugehöriger Unterlagen beim Sachverständigen ist damit unerlässlich um legal unterwegs zu sein. Nicht vergessen darf man dabei das Thema Garantie das in der Regel seitens des Herstellers bei einer Leistungssteigerung durch einen Drittanbieter erlischt.

unsere Übersicht:

  • der Umbau muss im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung / Straßenverkehrszulassungsordnung sein
  • jedes Tuning-Teil kann bei amtlichen Prüfstellen oder der Polizei auf Erlaubnis gecheckt werden
  • Zertifikate vor dem Umbau prüfen (Tuningteile ohne Zertifikate und Dokumente nicht kaufen)
  • kleinere Veränderung sind in der Regel ohne Gutachten durch einen Sachverständigen machbar (wenn Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis vorliegt und dies darin so aufgeführt ist)
  • größere Tuning-Maßnahmen muss ein Sachverständiger begutachten und anschließend abnehmen (ca. 70 – 90 Euro je Abnahme)
  • Tests mit identischen Tuningteilen können nötig sein
  • mehrere Umbauten mit ABE Bauteilen müssen von einem Gutachter abgenommen werden
  • Chiptuning muss immer abgenommen werden
  • Versicherung informieren

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