Jeder kommt irgendwann an einen Punkt, an dem er schnell Geld benötigt – sei es wegen überfälliger Rechnungen, auflaufenden Kreditschulden, Jobverlust oder aufgrund einer notwendigen und kostenintensiven Anschaffung. Die Gründe für eine finanzielle Schieflage sind vielfältig. Der erste Weg führt hier in der Regel zur eigenen Hausbank. Was aber tun, wenn diese einen (weiteren) Kredit verwehrt, weil die Bonität nicht ausreicht oder der Dispo bereits überschritten ist? Wer gibt einem jetzt noch einen Kredit? Wie ist das mit der SCHUFA?
Für viele ist Autopfand eine gute Möglichkeit schnell zu Geld zu kommen, doch am Markt gibt es unzählige Angebote – eines verlockender und vielversprechender als das andere. Es dauert oft nicht lange, bis man die scheinbar erlösenden Worte liest: „Auto beleihen und weiterfahren.“ Geld bekommen und mit dem eigenen Auto weiterfahren? Das klingt schon fast zu schön, um wahr zu sein und leider ist es das auch!
Was Sie über Sale-and-Rent-Back wissen müssen
„Auto beleihen und weiterfahren“, „Sale and Rent back“, „Sale and Lease-Back-Finanzierung“, „Rückmietverkauf“ – all das meint im Grunde dasselbe: Sie verkaufen Ihr Auto und mieten es von dem Kreditgeber zurück! Mit beleihen hat dies nichts zu tun. Den Kunden wird weisgemacht, dass er kinderleicht und ohne Risiken zu Geld kommt und obendrein noch weiter im Besitz seines Fahrzeuges bleibt. Jedoch ist dieses Vorgehen Pfandleihern per Gesetz verboten:
„Der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts ist verboten.“ (§ 34 Abs. 4 Gewerbeordnung)
Hier handelt es sich nämlich keinesfalls um eine spezielle Form eines Pfandvertrages, sondern um einen Kaufvertrag mit Rücktritts- bzw. Rückkaufsrecht. Um dies zu umgehen und es potenziellen Kunden möglichst schwer zu machen, diese Masche zu erkennen haben sich einige Anbieter verheißungsvolle Namen für Ihre zwielichtigen Geschäftsmodelle ausgedacht.
Auto beleihen und weiterfahren – wie legal ist das?
Mit der Thematik „Auto beleihen und weiterfahren“ mussten sich bereits sowohl das Verwaltungsgericht in München (2016) als auch das Oberlandesgericht München (2017) beschäftigen. Diese kamen zu dem Schluss, dass das Sale and Rent Back-Modell nicht mit Paragraf 34 Abs. 4 der Gewerbeordnung vereinbar sei. Seither nutzen diese Anbieter Begriffe wie „Alternative zu Autopfandhaus“, um dem Konflikt mit dem Gesetzgeber aus dem Weg zu gehen. Eindeutig illegal ist es also nicht, wohl aber eine gesetzliche Grauzone, die nicht ganz ohne Risiken und Fallstricke daherkommt. Konkret heißt das:
- Sie sind nicht mehr rechtmäßiger Eigentümer Ihres Fahrzeuges
- Sie erhalten häufig nur einen Bruchteil dessen, was Sie in einem seriösen Autopfandhaus bekämen
- Einige Anbieter verzichten auf eine Zusage der Rückkaufoption im Vertrag
- Sind Sie nicht imstande die Raten zu tilgen (sei es auch nur einmalig) ist der Anbieter als Eigentümer befugt das Fahrzeug abholen zu lassen
- „Auto beleihen und weiterfahren“ ist häufig deutlich teurer als der klassische Autopfandkredit
Was sind seriöse Alternativen?
Zum einen könnten Sie natürlich auch Ihr Fahrzeug direkt verkaufen und so mehr Geld bekommen als im Falle eines Kaufvertrages mit Rückkaufrecht, aber das würde gleichzeitig bedeuten, dass Sie sich endgültig von Ihrem Fahrzeug verabschieden müssten und somit auch Ihre Mobilität aufgeben würden. Eine seriöse und weniger schmerzvolle Alternative ist der Gang zum klassischen Autopfandhaus. Einige Anbieter, wie z.B. 123Pfand, bieten zudem auch die Möglichkeit an, über die Vertragslaufzeit ein Ersatzfahrzeug zu mieten. Das heißt im Klartext: Sie bringen Ihr Auto zum KFZ-Pfandhaus, erhalten im Gegenzug einen Pfandkredit, welcher sich am Zeitwert Ihres Fahrzeuges orientiert und bleiben dennoch mobil – ganz ohne Risiko und rechtlich einwandfrei.