Die standardmäßige Kfz-Versicherung ist für die Haftpflichtschäden verantwortlich. Eine zusätzliche Kaskoversicherung übernimmt dagegen selbst verschuldete oder wetterbedingte Schäden. Doch wie sieht es mit Zubehör aus, wenn dieses beschädigt oder gar geklaut wird? Welche Zubehörteile werden eigentlich mitversichert? Bei einem Diebstahl von Autozubehör bekommt man den entstandenen Schaden ab einer Teil- oder Vollkaskoversicherung erstattet, da die Teilkasko bereits Schäden wie Diebstahl oder Unwetter bzw. Wildunfälle übernimmt. Die Haftpflichtversicherung tut das nicht. Und selbstverständlich sind die Leistungen der Teilkasko inbegriffen in der Vollkasko. Zusätzlich werden bei der Vollkasko aber noch Vandalismus und selbst verschuldete Schäden abgedeckt. Jedoch sind selbst bei der Vollkaskoversicherung nicht alle Zubehörteile im Auto abgedeckt. Die Regeln hierfür sind klar vom Versicherer definiert und dieser haftet somit nur für bestimmte Dinge.
Das übernimmt die Kfz-Versicherung
Im Prinzip zählen nur die Zubehörteile in den Schutz der Versicherung, die eine Straßenzulassung haben. Dies können etwa besondere Felgen und Reifen sein. Zubehörteile ohne Straßenzulassung dürfen aber ohnehin nicht genutzt werden. Die Versicherung unterscheidet übrigens gern zwischen verschiedenen Merkmalen: nämlich die Teile, die nachträglich verbaut oder von Beginn an (also ab Werk) vorhanden waren und losen Dingen, welche sich im Auto befinden.
Nachträglich verbaut:
- Teile, welche im Nachhinein verbaut wurden, können unter anderem die erwähnten Felgen, Sportsitze, eine Hi-Fi-Anlage oder Spezialumbauten wie etwa eine Panzerung oder eine teure Ladeflächenabdeckung für den Pickup sein. Diese Teile werden im Normalfall nicht automatisch mitversichert. Jedoch existieren hier unter den Kfz-Versicherungen enorme Unterschiede. In der sogenannten „Deckungssumme für Sonderzubehör“ sind häufig aber die verschiedenen Teile definiert. Oft zahlen Versicherungen nur eine bestimmte Summe für die verlorenen oder beschädigten Teile in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Vor dem Abschluss eines Vertrags sollte man also auf Nummer sicher gehen und vergleichen.
Fest verbaut:
- Alle Teile, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, die sind in der Regel auch mitversichert. Hierzu zählen unter anderem die Anhängerkupplung, veränderte Fahrwerksteile, Lautsprecher, Airbags, Katalysatoren, Werksfelgen oder Soundsysteme (Infotainment). Diese Teile werden gern gestohlen. In der Regel zahlt die Teilkasko die hierfür entstandenen Schäden zum Neuwert.
Lose Teile:
- Handy, Laptop, Handtasche oder Geldbörse, all diese losen Dinge werden in Form von Diebesgut nicht durch die Kfz-Versicherung ersetzt. Beglichen wird lediglich der Einbruchsschaden am Fahrzeug. In solchen Fällen könnte man jedoch mit der Hausrat-Versicherung Glück haben. Jedoch kann man hier kaum die vollen Summen erwarten. Die Leistungen können auch gekürzt werden, weil die losen Sachen auch als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden können, wenn etwa Wertgegenstände sichtbar im Interieur lagen oder überhaupt mitgeführt wurden.
Mitversicherung von zusätzlichem Zubehör!
Bei fast jeder Versicherung können die verschiedenen Zubehörteile wie eine besonders teure Tuning-Sonderausstattung gegen einen bestimmten Aufpreis mitversichert werden. Dafür müssen jedoch der Neupreis oder die Kosten für den Einbau plausibel dargelegt werden. Aus diesen Gründen sollte man sich die Versicherung genaustens anschauen, um zu wissen, welche Teile versichert werden und für welche man eventuell noch eine Zusatzversicherung benötigt.